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Vereinigung der Kirchgemeinden in der Seelsorgeeinheit

Abstimmungsergebnisse

Niederglatt
Ja-Stimmen: 46
Nein-Stimmen: 9
Stimmbeteiligung: 30.6%

Degersheim
Ja-Stimmen: 160
Nein-Stimmen: 34
Stimmbeteiligung: 20.0%

Flawil
Ja-Stimmen: 503
Nein-Stimmen: 36
Stimmbeteiligung: 15.8%

Wolfertswil-Magdenau
Ja-Stimmen: 52
Nein-Stimmen: 3
Stimmbeteiligung: 25.8%

Gesamtergebnis
Es haben alle vier Kirchgemeinden der Vereinigung klar zugestimmt. Die Vereinigung kann somit per 1. Januar 2020 vollzogen werden. Die Räte werden in den kommenden Monaten die Details zur Vereinigung ausarbeiten. Vielen Dank für Ihre Unterstützung und ihr Vertrauen!

Informationen

Am 26. November 2017 findet die Abstimmung zur Vereinigung statt. Zusammen mit den Stimmunterlagen haben die Stimmberechtigten auch ein Gutachten erhalten.

Dieses können sie auch hier abrufen.

Die Pfarreien Degersheim, Flawil, Niederglatt und Wolfertswil-Magdenau bilden seit dem 1. März 2005 die Seelsorgeeinheit Magdenau (SEMA). Sie gehört zu einer der ersten Seelsorgeeinheiten des Bistums St.Gallen. Sie wurde durch Bischof Ivo Fürer errichtet, um die Seelsorge zu stärken und die sakramentalen Aufgaben – trotz weniger im Dienst stehender Priester -sicherzustellen. Staatskirchenrechtlich, also auf der verwaltungsrechtlichen Seite, ist dieser Schritt noch nicht vollständig vollzogen – es bestehen immer noch vier Kirchgemeinden in unserer Seelsorgeeinheit.

Es stellt sich nun die Frage, ob die verwaltungsrechtlichen Strukturen den seelsorgerlichen Gegebenheiten angepasst werden sollen. Die Ratsmitglieder der vier Kirchgemeinden Degersheim, Flawil, Niederglatt und Wolfertswil-Magdenau haben dem Grundsatz, dieses Vereinigungsprojekt zu starten, anfangs Januar 2017 separat zugestimmt. Dies nachdem die Mitglieder des Vorstands des Vereines der Kirchgemeinden der Seelsorgeeinheit Magdenau (VKSM) eine mögliche Vereinigung geprüft und diese den Kirchenverwaltungen zur Zustimmung empfohlen haben. Der Vorstand des VKSM nimmt seit der Vereinsgründung im Jahr 2015 die Verwaltung der Seelsorgeeinheit wahr. Er besteht aus je zwei Delegierten jeder Kirchgemeinde (Präsident und ein weiteres Kirchenverwaltungsratsmitglied).

Die Mitglieder der vier Kirchenverwaltungen haben die Vor-und Nachteile sorgfältig abgewogen. In gemeinsamen Sitzungen und Besprechungen wurden die Stärken und Schwächen der einzelnen Kirchgemeinden analysiert und die Chancen und Gefahren einer Vereinigung zu einer Kirchgemeinde eruiert. Zudem wurden Erfahrungen von anderen Kirchvereinigungsprojekten im Bistum St. Gallen beigezogen. Die Mitglieder der einzelnen Kirchenverwaltungen sind unabhängig zum Schluss gekommen, dass die Vorteile einer Vereinigung der vier Kirchgemeinden zu einer Kirchgemeinde klar überwiegen und Chancen zur Entwicklung von zukunftsgerichteten Strukturen bietet.